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FAQ des Rechts

Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Rechtsfragen. Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine Rechtsberatung darstellen. Sie sind ausschließlich dazu vorgesehen, Ihnen einen kurzen Überblick über einzelne Rechtsthemen zu verschaffen. Solche Antworten können die Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Sofern Sie also persönlich rechtliche Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene anwaltliche Beratung.

1. Ich hatte einen Autounfall. Kann ich mir einen Anwalt nehmen?

Es ist jedem Unfallbeteiligten, insbesondere wenn er glaubt, unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden zu sein, dringend zu empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die für die Tätigkeit des Anwalts entstehenden Kosten sind – im Rahmen der Haftung – grundsätzlich als notwendige und zweckentsprechende Rechtsverfolgungskosten von dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Wenn also der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat, sind er und seine Haftpflichtversicherung grundsätzlich verpflichtet, Ihnen die für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten zu ersetzen.

Aber auch, wenn die Haftungsfrage unklar ist, empfiehlt sich die Einholung anwaltlichen Rats. Ein Anwalt kann rechtlich beurteilen, ob und in welchem Umfang die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Aussicht auf Erfolg hat. Sofern gegen Sie eine Verkehrsunfallanzeige gefertigt wurde, kann er Sie auch diesbezüglich beraten und ggf. Ihre Verteidigung übernehmen.


2. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Kündigung / Abmahnung erhalten. Was ist zu tun?

In beiden Fällen – insbesondere im Fall einer Kündigung – sollten Sie möglichst umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Im Fall einer Kündigung gilt es insbesondere abzuklären, ob diese wirksam ist. Sehr oft empfiehlt es sich, gegen eine Kündigung Klage zu erheben. Hier ist besonders zu beachten, dass dafür nur eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zur Verfügung steht. Diese Frist läuft auch dann, wenn noch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, z.B. über die Zahlung einer Abfindung, geführt werden.

Auch bei Erhalt einer Abmahnung sollte grundsätzlich anwaltlicher Rat eingeholt werden. Eine Abmahnung stellt nicht selten eine Vorstufe zu einer beabsichtigten Kündigung dar. Sofern es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, hat der Arbeitnehmer das Recht, deren Entfernung aus seiner Personalakte zu verlangen und diesen Anspruch notfalls gerichtlich durchzusetzen. Dennoch empfiehlt es sich nicht immer, gegen eine Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Dies sollte immer unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.


3. Ich werde einer Straftat beschuldigt? Wie soll ich mich verhalten?

Zunächst einmal gilt es, Ruhe zu bewahren. Auch wenn man als Betroffener das nachvollziehbare Bedürfnis hat, unbegründete Vorwürfe von sich zu weisen bzw. sich zu rechtfertigen, kann aus anwaltlicher Sicht nur empfohlen werden, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden – auch gegenüber der Polizei – keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Denn in der Tat kann jede unbedachte Äußerung später gegen Sie verwendet werden. Als Beschuldigter einer Straftat sollte man möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten. Denn Ihr Anwalt erhält umfassende Akteneinsicht. Aufgrund seiner Ausbildung und juristischen Erfahrung kann Ihnen Ihr Anwalt wichtige Verhaltensratschläge geben und mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Ihr Anwalt kann auch abklären, ob eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung für die Kosten der Verteidigung eintrittspflichtig ist. In einigen Strafverfahren haben Sie auch das Recht, sich den Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger gerichtlich beiordnen zu lassen.


4. Ich habe als Unternehmer oder Privatperson offene Forderungen, aber mein Schuldner reagiert nicht auf meine Mahnschreiben. Was kann ich tun?

Auch hier kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Sie vorteilhaft sein. In vielen Fällen hilft bereits ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, um Ihrem Schuldner zu suggerieren: jetzt wird es ernst. Der Schuldner weiß, dass ihm nun gerichtliche Schritte bevorstehen, sofern er Ihre Forderungen nicht umgehend begleicht. Sofern sich Ihr Schuldner bei Beauftragung des Rechtsanwalts in Verzug befindet, ist er in der Regel auch verpflichtet, Ihnen die für die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten zu erstatten.